
Tatenlosigkeit als Methode
Deutschland, 22.03.2023
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Neue Umweltgesetze, die die Mehrheit der Bürger nicht zufrieden stellen, machen die FDP zum Sündenbock
Ein neuer Gesetzentwurf zur Festlegung von CO₂-Grenzwerten für den Straßenverkehr hat den FDP-Minister zum Angeklagten gemacht, die Justiz wird sich wahrscheinlich einschalten. Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, ist das verbleibende Budget für Treibhausgas-Emissionen ein Kredit und der Schuldner ist Volker Wissing.
Anstatt jedes Jahr einen bestimmten Betrag zu entnehmen, sollten verantwortliche Arbeitnehmer Kohlendioxid einsparen, indem sie jedes Jahr einen festen Betrag als Abschreibungsbetrag einzahlen.
Doch der für den Klimaschutz im Verkehrsbereich zuständige Leiter lebt über seine Verhältnisse. Das Umweltbundesamt (UBA) hat bekannt gegeben, dass der Autoverkehr im Jahr 2022 seine Reduktionsziele erneut übertroffen hat. Es wurden neun Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente mehr ausgestoßen als gesetzlich erlaubt, nämlich 148 statt der erlaubten rund 139 Millionen Tonnen. Wissing ist weiterhin verschuldet, weil es keine Mittel für zukünftige Beiträge gibt.
Der Sachverständigenrat stellte Wissing vor die Wahl und fällte ein vernichtendes Urteil: Das Konzept sei “bereits ohne substanzielle Ansprüche” und entspreche nicht einmal den Anforderungen des Sofortprogramms. Außerdem mache es nur die Hausaufgaben für die Zukunft. Denn die Treibhausgase, die in einem Jahr zu viel emittiert wurden, werden in den kommenden Jahren nur noch mehr dazukommen.
Tatsächlich liegen verkehrspolitische Maßnahmen in der Hand der Behörden: Sollen klimaschädliche Anreize wie Dienstwagenprivilegien abgeschafft werden? Oder sollte man die Steuern für Elektroautos senken und Verbrennungsmotoren verteuern? Und schließlich ob ein Tempolimit eingeführt werden soll, das laut einer UBA-Studie fast sieben Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr einsparen könnte, nun aber ein heißes politisches Eisen ist, das die Regierung nur zögerlich angeht. Die Regierungsparteien haben sich nicht einmal im Koalitionsvertrag darauf geeinigt.
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