
Klimaaktivisten 1-0 Industrie
Europa, 17.10.2023
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In Estland hat der Oberste Gerichtshof eine Baugenehmigung für eine emissionsintensive Schieferölraffinerie widerrufen
Dies war die erste Klimaklage in Estland, die von den Klimaaktivisten von Fridays for Future Estland eingereicht wurde. Das Gericht hob die Baugenehmigung auf und ordnete einen Baustopp für die bereits im Bau befindliche Anlage an. Der Gerichtshof bemängelte Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere in Bezug auf ein Vogelschutzgebiet und die umweltschädlichen Auswirkungen der Abwässer der Anlage. Auch die Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz des Landes wurden als unzureichend bewertet.
Obwohl das Gericht die Berücksichtigung der Klimafolgen als “gerade noch vertretbar” einstufte, da zum Zeitpunkt der Genehmigung das verbindliche Klimaziel der EU lediglich eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2030 vorsah, dürfte das Urteil den Bau der Anlage wohl nur verzögern, nicht aber stoppen. Die zuständigen Behörden haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Einwände des Gerichts eine neue Baugenehmigung zu erteilen. Die Klimaaktivisten planen jedoch, nach Abschluss der Anlage eine Betriebsgenehmigung zu verhindern, indem sie die verschärften aktuellen Klimaziele geltend machen
Das Urteil verpflichtet die estnische Regierung auch, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen und einen Emissionsverteilungsplan zur Erreichung der Klimaneutralität zu erstellen. Estland gehört zu den wenigen EU-Ländern ohne ein Klimagesetz. Die Bedenken gegen den Ausstieg aus der Ölschieferbranche sind wirtschaftlicher und arbeitsplatzbezogener Natur, da der Export von Elektrizität und Ölschieferprodukten einen wichtigen Teil der Wirtschaft des Landes ausmacht und viele Arbeitsplätze in der Region schafft.
Der Gerichtshof entwickelt sich allmählich zu einem wichtigen Akteur auf der Klimaagenda. In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen ein Gericht den Forderungen von Aktivisten nachkommt und den Staat oder einzelne Unternehmen zur Zahlung von Geldbußen für Umweltschäden zwingt. Dies lässt den Schluss zu, dass der Umweltschutz nicht nur in die Zuständigkeit der Legislative und der Exekutive fällt, sondern auch in die der Judikative.
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