
Deutschlands Kaminofen-Verbot trifft Millionen Haushalte
Deutschland, 06.12.2024
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Ab Januar 2025 müssen knapp zwei Millionen Öfen stillgelegt oder nachgerüstet werden. Die Maßnahme trifft viele Haushalte in einer Phase steigender Energiekosten
Von den 11,3 Millionen Kamin- und Kachelöfen in deutschen Haushalten erfüllen 1,9 Millionen nicht die ab Januar geltenden Emissionsgrenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese schreibt vor, dass geschlossene Kamine und Kachelöfen pro Kubikmeter maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlendioxid ausstoßen dürfen.
Die technische Nachrüstung eines betagten Ofens rechnet sich nach Berechnungen der BHW Bausparkasse meist nicht. Selbst ein günstiger Passivfilter kostet mit Installation über 1.000 Euro. Aktive Feinstaubabscheider beginnen bei 2.000 Euro, hinzu kommen deutlich höhere Installationskosten durch notwendige Stromleitungen. Ein Komplettaustausch schlägt mit mindestens 2.000 bis 3.000 Euro zu Buche.
“Die Fachbetriebe haben einen hohen Auftragsbestand und sind kaum in der Lage, in den wenigen Wochen bis Weihnachten noch Feinstaubabscheider oder gar einen neuen Ofen zu installieren”, warnt Johannes Gerstner von der Arbeitsgemeinschaft Europäische Feuerstätten. Betroffene Eigentümer dürfen ihre Feuerstätten ab Januar nicht mehr betreiben, bis die Nachrüstung erfolgt ist.
Die Gesundheitsrisiken durch Holzfeuerung sind wissenschaftlich belegt. Bei der Verbrennung entstehen laut Umweltbundesamt neben Feinstaub auch krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Eine aktuelle Studie des Leibniz-Instituts für Troposphärenforschung zeigt, dass diese Gesundheitsrisiken bisher unterschätzt wurden. Der Weilheimer Bezirkskaminkehrer Christian Nörpel betont jedoch: “Wenn eine Holzheizung richtig eingestellt läuft, dann gibt es so gut wie keinen Feinstaub.”
Für die Überprüfung sind die Bezirksschornsteinfeger zuständig. Sie müssen zweimal innerhalb von sieben Jahren eine Feuerstättenschau durchführen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen – in Nordrhein-Westfalen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Ausgenommen von der Regelung sind offene Kamine für gelegentliche Nutzung, denkmalgeschützte Öfen und Feuerstellen als einzige Heizquelle einer Wohnung. Für alle anderen bedeutet die Verordnung erhebliche Zusatzkosten. Der Bundesverband der Schornsteinfeger schätzt, dass viele Eigentümer von den neuen Vorschriften überrascht werden: “Wenn das Haus seither verkauft oder vererbt wurde, ist den heutigen Eigentümern dies oftmals nicht bekannt”, sagt Verbandssprecher Gerster.
Das Kaminofenverbot reiht sich ein in die kostspieligen Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes und der verschärften Dämmvorschriften. Die Bundesregierung priorisiert Gesundheits- und Klimaschutz, lässt aber die praktische Umsetzung im Unklaren. Die Handwerksbranche kann die Flut an Nachrüstungen nicht bewältigen. Eigentümer stehen vor der Wahl zwischen teurer Modernisierung oder Stilllegung ihrer Öfen. Die soziale Dimension der Energiewende bleibt dabei auf der Strecke.
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